• GEMEINDE REISKIRCHEN: AUSGLEICHSKONZEPT „SPORTANLAGE TV REISKIRCHEN“

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Referenzen / Gemeinde Reiskirchen: Ausgleichskonzept „Sportanlage TV Reiskirchen“

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinde Reiskirchen wurde beabsichtigt den Sportplatz im Bereich der Jahnstraße an den südöstlichen Siedlungsrand sowie östlich bestehender Sportanlagen zu verlegen. Der neue Standort befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 1.10 „Sportzentrum“ von 1989, der im Bereich des geplanten Sportgeländes Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz festsetzt.

Aufgrund der hier im Jahr 2016 vorgefundenen Lebensraumausstattung zeichneten sich jedoch erhebliche biotop-, arten- und naturschutzrechtliche Konflikte durch Vorkommen der streng geschützten Tagfalterarten „Dunkler und Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, von geschützten Biotopen (Nasswiesen) und FFH-Lebensraumtypen (LRT 6510) ab. Da der direkte Eingriffsbereich der vorliegenden Planung an ein Schutzgebiet gemeinschaftlicher Bedeutung angrenzt bzw. ein Teilbereich in dieses hineinragt und die durch die Planung zu erbringenden Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen auf Flächen innerhalb dieses Schutzgebietes stattfinden, musste für das Vorhaben auch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erstellt werden. Als Grundlage für die notwendigen arten- und biotopschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde in Abstimmung mit allen Beteiligten ein detailliertes Maßnahmenkonzept erstellt und umgesetzt. Hierzu gehört neben einer fachlichen Begleitung der Maßnahmen (u.a. Umsetzen von Vegetationsplaggen, Anlage einer feuchten Mulde, angepasstes Mahdregime) auch ein Monitoring der Bestandsentwicklung, insbesondere der zwei geschützten Schmetterlingsarten.

Eckdaten

Verfahren
Zweistufiges Regelverfahren

Projektzeitraum
2016 – 2019

Leistungsumfang

  • UVP-Vorprüfung
  • FFH-Verträglichkeitsprüfung
  • Eingriffs- & Ausgleichsplanung
  • Ökologische Baubegleitung
  • Monitoring

Wesentliche Belange

  • Biotop-, arten- und naturschutzrechtliche Konflikte durch Vorkommen der streng geschützten Tagfalterarten „Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling“ und „Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling“, von geschützten Biotopen (Nasswiesen) und FFH-Lebensraumtypen (LRT 6510).

Strukturdaten

Geltungsbereich: 1,5 ha